© Christian Himmel

Amerikanische Faulbrut

Die Bienenseuche

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) wird auch gerne als „die Bienenseuche” bezeichnet – ist sie schließlich die bisher wichtigste, in Deutschland vertretene meldepflichtige Bienenkrankheit in Deutschland (daneben gibt es in der Bienenseuchenverordnung nur noch Milbenseuchen (Varroa- und Tropilaelaps-Milbe, letztere noch nicht bei uns in Deutschland) und den kleinen Beutenkäfer (zum Glück auch noch nicht in Deutschland)).
Auch wenn die Amerikanische Faulbrut für Bienen bzw. deren Larven tödlich ist, ist die Seuche für Menschen unbedenklich und insbesondere der Honig aus betroffenen Völkern uneingeschränkt als Lebensmittel verwendbar.

Sehr aktuell wurde im Frühjahr 2025 in Augsburg Stadt – genauer gesagt im Stadtteil Haunstetten – ein AFB Sperrbezirk durch das Veterinäramt Augsburg Stadt erlassen (vgl. Allgemeinverfügung vom 16. Juni 2025).
Bis zu solch einer Allgemeinverfügung muss einiges passieren und je nach Erkennungs-Zeitpunkt wird die Imkerei durch eine solche länger oder auch nur ein halbes Jahr auf Trab geahlten.
Im Augsburger Fall kam zunächst ein Verdacht auf durch einen positiven Sporenfund im Rahmen des AFB-Monitorings (siehe unten), welcher dann durch eine amtliche Untersuchung erhärtet wurde. Für den Erlass eines Sperrbezirks reicht der Nachweis im Labor – auch bei der amtlichen Untersuchung – leider nicht sofort aus, hier muss zusätzlich noch die so genante Klinik (also der optisch sichtbare Nachweis der Krankheit im Bienenvolk durch den typischerweise zurück bleibenden Schorf oder fädenziehende, schleimige Masse in der Bienenbrut) gefunden werden. Erst wenn beide Verdachtsmomente Klinik und Laborbefund eindeutig vorliegen darf das zuständige Veterinäramt einen Sperrkreis und die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
In Augsburg war der Imkereibetrieb, welcher am Monitoring teilgenommen hat, vor der Klinik verschont geblieben – die Veterinäre haben dennoch in einem 1km Radius um den Betrieb herum weitere Untersuchungen vorgenommen und bei mehreren Nachbarbetrieben dann die Klinik gefunden, welche im Juni dann auch durch den Nachweis im Labor zur Ausrufung eines Sperrbezirks geführt haben.

Auch im Vorfeld der Ausrufung ist schon vieles passiert – insbesondere wurden wir Bienensachverständige der Stadt Augsburg frühzeitig durch das Veterinäramt informiert und darauf vorbereitet, dass sie auf unsere Mithilfe bei der Beprobung angewiesen sind.

Die Bekämpfung und Eindämmung des Seuchenherds ist ein Prozess, der mit vielen Probenbechern, Einmalhandschuhen und Seuchenoveralls einige Zeit in Anspruch nimmt, den aber alle Beteiligten sehr ernst nehmen.

Wo kann man sich ĂĽber aktuelle AusbrĂĽche der AFB informieren?

Alle offiziell festgestellten Ausbrüche der AFB in Deutschland, die auch einen Sperrbezirk hervorbringen, werden im TierSeuchenInformationsSystem des Friedrich-Loeffler-Institut, kurz TSIS, veröffentlicht.

Ein Verdacht auf AFB wird nicht sofort veröffentlicht – die Veterinärämter informieren sich aber untereinander und sind entsprechend in Alarmbereitschaft. Sobald sich der Verdacht erhärtet, wird die Veröffentlichung dann an Werktagen im TSIS bestätigt. Durch dieses System erhält man einen guten Überblick – die lokalen amtlichen Veröffentlichungen und Amtsblätter können aber ebenso eine gute Anlaufstelle sein, da jeder Sperrbezirk offiziell auch dort veröffentlicht werden muss.

Was kann jede*r tun?

Die Amerikanische Faulbrut wird durch ein Bakterium, durch Paenibaciullus larvae larvae verursacht. Dieses Bakterium kann sich, wenn es keine Nahrung (Bienenbrut / Larven) mehr erhält, vollständig in sog. Sporen umwandeln. (Auch wenn Sporen vorwiegend mit Pilzen in Verbindung gebracht werden: Hier handelt es sich um ein Bakterium, um keine Pilze.)

Die Neufassung des europäischen Tiergesundheitsrechts sieht die ehemals verpflichtende Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut nicht mehr in der Gestalt vor, wie sie in Deutschland (glücklicherweise) nach wie vor durchgeführt wird: wir in Deutschland versuchen, die Seuche so gut und so schnell es geht auszurotten. Nachbarländer handhaben dies häufig mit sehr viel Spielraum und insbesondere außerhalb Europas werden meist nur die Symptome der AFB medikamentös, nicht jedoch der Auslöser behandelt.

Aus diesem Grund findet man in Honigen aus anderen Ländern, insbesondere in Honig aus Nicht-EU-Ländern fast immer Sporen der Amerikanischen Faulbrut. Diese Honige sind keinesfalls an Bienen oder andere Insekten zu verfüttern, können aber (zumindest im Hinblick auf die Sporen) bedenkenlos durch uns Menschen verzehrt werden. Ein großer Unterschied zwischen z.B. der Vogelgrippe und der Amerikanischen Faulbrut ist schlicht: erste kann für den Menschen zur Gefahr werden, die zweite bleibt schlicht auf die (Honig-)Bienen beschränkt.

Jeder Verbraucher von Honig kann aber dazu beitragen, die Faulbrut nicht ausbrechen zu lassen:
Wenn ein Honigglas leer ist, sollte es gut ausgespült (bestenfalls in der Spülmaschine mit konventionellem Spülmittel) im Glascontainer entsorgt werden – oder besser noch der Imkerin bzw. dem Imker, bei dem man seinen Honig lokal und regional bezieht direkt zurück gegeben werden. Keinesfalls sollte es allerdings mit Honigresten oder gar noch ganz voll, weil der gekaufte Honig nicht schmeckt, im Container landen!

Grundsätzlich gilt, dass Bienen (egal ob Honig- oder Wildbienen, Hummeln, etc) nicht mit Honig gefüttert werden sollten, „um sie aufzupeppeln“. Hier ist Zuckerwasser die sinnvollere Alternative, wenn man das Leben der meist altersschwachen bzw. abgearbeiteten Arbeiterinnen ein wenig verlängern möchte.

Was tut die Imkerschaft?

Die Imkervereine, alle Bienensachverständigen und -fachwarte versuchen durch Sensibilisierung aller Imker*innen stets auf dem aktuellen Wissensstand zu halten. Die AFB wird in jedem Starter-Kurs thematisiert und erhält zudem regelmäßig Informationsveranstaltungen durch alle Beteiligten.

Zusätzlich rufen die Imkervereine in Kooperation mit dem Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) auch zum so genannten AFB-Monitoring auf. Dabei legen die Kreisverbände bestenfalls in Rücksprache mit den Veterinärämtern ein Karten-Raster fest (üblicherweise 3km, 5km oder 10km) und versuchen in jedem der so entstehenden Quadrate einen Imker für das Monitoring zu gewinnen, also seine Völker proaktiv testen zu lassen. Dafür wird aus dem unmittelbar an das Brutfeld der Bienen anschließenden Futterkranz ein wenig Honig entnommen und mit den Standort-Daten zum TGD zur Laboruntersuchung eingesandt. Für die bayerischen Imker*innen entstehen hier meist keine Kosten, da diese Tests zu sehr großen Teilen durch den Freistaat Bayern gefördert bzw. sogar übernommen werden.

Hier geht’s zur Monitoring-Karte fĂĽr Augsburg Stadt und Landkreis.

Und im Fall der Fälle, bei einem Ausbruch der AFB, appellieren wir an alle Imker*innen, mitzuhelfen und auch in angrenzenden Bereichen der Sperrzonen auf das Verbringen von Völkern zu verzichten, Honigernte nur mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen durchzuführen und bitten um Unterstützung, das Netz des Monitorings mit Probenergebnissen zu füllen.